Wirtschaftlich selbständig geführte Einrichtung einer Kommune ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etwa für Abwasser, Bäder oder Gebäudemanagement.
Eigenbetriebe haben einen eigenen Wirtschaftsplan und eine kaufmännische Buchführung, gehören aber rechtlich zur Kommune. Ihre Schulden zählen nicht zum Kernhaushalt, fließen aber in den Gesamtabschluss ein.
Daneben gibt es Anstalten öffentlichen Rechts und Gesellschaften in privater Rechtsform wie GmbHs.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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