Verbindlicher Teil des Haushaltsplans, der alle Stellen für Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte nach Besoldungs- und Entgeltgruppen ausweist.
Der Stellenplan legt fest, wie viele Stellen in welcher Wertigkeit besetzt werden dürfen. Personalaufwendungen gehören in vielen Kommunen zu den größten Ausgabenblöcken.
Jede Nachbesetzung bindet Mittel über Jahrzehnte. Vor einer Ausschreibung lohnt die Prüfung, welche Tätigkeiten inzwischen über Fachverfahren laufen und ob Aufgaben gebündelt werden können.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
Briefing abonnieren