Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld sucht eine Fachprüferin bzw. einen Fachprüfer für IKS- und Abschlussprüfungen; Bewerbungen laufen fortlaufend.
Ihre Aufgaben
- Wirksamkeitsprüfung des Internen Kontrollsystems nach IDW-Vorgaben
- Aufbau- und Funktionsprüfungen kritischer Geschäftsprozesse
- Berichterstattung und Verbesserungskonzepte, Aufbau eines Berichtssystems
- Mitwirkung bei Einzel- und Gesamtabschlussprüfung
- Laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung, SAP-Datenanalysen
Ihr Profil
- Hochschulabschluss Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Rechnungswesen/Wirtschaftsprüfung
- Berufserfahrung in Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung
- Wünschenswert: IKS-Prüfungserfahrung, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erfahrung mit SAP/DZ Kommunalmaster
- Grundkenntnisse kommunales Haushaltsrecht NRW
Wir bieten
- Unbefristete Stelle, Teilzeit möglich
- 30 Tage Urlaub
- Homeoffice und flexible Arbeitszeiten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Personalentwicklung, Coaching und Onboarding
Quelle: Stellenausschreibung Stadt Krefeld, geprüft am 2026-10-01. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 27 ähnlichen kommunalen Stellen
Rechnungsprüfung · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 11
diese Stelle: EG 12
EG 4EG 8EG 12EG 16
Höher eingruppiert als die Mehrheit: 77 % der Vergleichsstellen liegen darunter.
85 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
4 %der Vergleichsstellen sind befristet
5vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten85 %
✓ Fort- und Weiterbildung81 %
✓ Gleitzeit / flexible Arbeitszeit67 %
Gesundheitsmanagement / Sport59 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge56 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung41 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.