Der Kreis Herzogtum Lauenburg besetzt die Leitung des künftigen Fachbereichs Ordnung und Gesundheit mit rund 160 Planstellen. Die Position trägt Fach-, Personal- und Budgetverantwortung.
Ihre Aufgaben
- Gesamtverantwortung für die Fachdienste Ordnung, Straßenverkehr, Gesundheit sowie Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- Führung eines Fachbereichs mit rund 160 Planstellen
- Zusammenarbeit mit Landrat, Kreistag, Kommunen und weiteren Akteuren
- Vertretung des Fachbereichs in den Fachausschüssen
Ihr Profil
- Wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom oder Staatsexamen) in Rechts- oder Verwaltungswissenschaften oder vergleichbar
- Mehrjährige Führungserfahrung im öffentlichen Dienst
- Strategisch-konzeptionelle Stärke und Entscheidungsfreude
- Kenntnis der Strukturen und Akteure im Aufgabenfeld
Wir bieten
- Führungsposition mit großem Entscheidungsspielraum
- Mögliche Übertragung der Stellvertretung des Landrats als untere Landesbehörde
- Teilzeitmodelle möglich
- Auswahl über Assessment-Center
Quelle: Stellenausschreibung Kreis Herzogtum Lauenburg, geprüft am 2026-10-10. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 18 ähnlichen kommunalen Stellen
Ordnung, Feuerwehr & Bürgerservice · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 14
diese Stelle: EG 15
EG 4EG 8EG 12EG 16
Höher eingruppiert als die Mehrheit: 64 % der Vergleichsstellen liegen darunter.
72 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
22 %der Vergleichsstellen sind befristet
1vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
Homeoffice / mobiles Arbeiten72 %
Fort- und Weiterbildung56 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung44 %
Jobticket / Deutschlandticket28 %
Betriebliche Altersvorsorge28 %
Fahrradleasing / JobRad22 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.