Unbefristete Stelle in der Samtgemeindekasse mit stellvertretender Kassenleitung für Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden.
Ihre Aufgaben
- Stellvertretende Kassenleitung und Regelung des Geschäftsablaufs der Kasse
- Einnahme- und Ausgabebuchhaltung für Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden
- Zahlungsverkehr, SEPA-Mandate und Abbuchungsläufe
- Liquiditätsdisposition inkl. Geldanlagen und Kassenkredite
- Kassenmäßige Abschlüsse, Tagesabschlüsse und Vierteljahresstatistik
- Mahnungen und Verwahrgelassverwaltung
Ihr Profil
- Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r, AL I, ZLV (kommunale Kasse) o. ä.
- Alternativ kaufmännische/buchhalterische Ausbildung mit Qualifizierungsbereitschaft
- Erfahrung mit Infoma und NKR wünschenswert
- Ausgeprägtes Zahlenverständnis und sorgfältige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Diskretion
Wir bieten
- Unbefristete Vollzeitstelle, unter Voraussetzungen teilzeitgeeignet
- Gleitzeit und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung
Quelle: Stellenausschreibung Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, geprüft am 2026-10-01. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 38 ähnlichen kommunalen Stellen
Kasse & Vollstreckung · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 8
diese Stelle: EG 8
EG 4EG 8EG 12EG 16
Im Rahmen des Marktes – der Median der Vergleichsstellen liegt bei EG 8.
68 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
26 %der Vergleichsstellen sind befristet
0vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
✓ Fort- und Weiterbildung87 %
Betriebliche Altersvorsorge71 %
Homeoffice / mobiles Arbeiten68 %
Gesundheitsmanagement / Sport63 %
✓ Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung61 %
Leistungsentgelt / Jahressonderzahlung61 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.