Das Amt für Finanzmanagement der Kreisstadt Mettmann sucht eine Fachkraft, die die Anlagenbuchhaltung führt und die Bilanz- und Jahresabschlusserstellung federführend verantwortet; zunächst auf zwei Jahre befristet.
Ihre Aufgaben
- Führung und Weiterentwicklung der Anlagenbuchhaltung, Organisation von Inventuren
- Federführung bei Bilanz und Jahresabschluss der Stadt
- Unterstützung der Jahresabschlussarbeiten bei der VHS
- Beratung der Fachämter zum Anlagevermögen
- Ansprechperson für das Prüfungsamt des Kreises
Ihr Profil
- Verwaltungslehrgang II, Hochschulabschluss Wirtschaft/Finanzwesen oder Bilanzbuchhalter*in
- Finanzbuchhalterprüfung oder Bereitschaft dazu
- Kenntnisse im kommunalen Finanzmanagement erwünscht
- Kommunikationsstärke und konzeptionelles Arbeiten
Wir bieten
- Betriebsrente, Jahressonderzahlung, ggf. Leistungsentgelt
- 30 Tage Urlaub (31 ab 2027), frei an Heiligabend und Silvester
- Flexible Arbeitszeit und Home-Office
- Fort- und Weiterbildung
- Unbefristete Weiterbeschäftigung angedacht
Quelle: Stellenausschreibung Kreisstadt Mettmann, geprüft am 2026-10-01. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 54 ähnlichen kommunalen Stellen
Kämmerei & Haushalt · bundesweit, gleiche Entgeltstufe ±1 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 9c
diese Stelle: EG 10
EG 4EG 8EG 12EG 16
Höher eingruppiert als die Mehrheit: 71 % der Vergleichsstellen liegen darunter.
76 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
11 %der Vergleichsstellen sind befristet
9vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
✓ Fort- und Weiterbildung94 %
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten76 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung57 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge57 %
✓ Gleitzeit / flexible Arbeitszeit54 %
Gesundheitsmanagement / Sport54 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.