Im Fachdienst Finanzen der Großen Kreisstadt Wurzen ist eine Stelle in der Hauptbuchhaltung mit steuerlichem Schwerpunkt zu besetzen.
Ihre Aufgaben
- Buchung spezieller Geschäftsvorfälle und Überwachung des Haushaltsvollzugs
- Mitwirkung an Jahresabschlüssen und Abschlussbuchungen
- Steuerliche Angelegenheiten (Umsatz-, Körperschaftsteuer, Betriebe gewerblicher Art)
- Mitwirkung an Haushalts- und Finanzplanung
Ihr Profil
- Verwaltungs- oder Steuerfachangestellte/r mit mind. zwei Jahren Berufserfahrung (oder gleichwertig mit drei Jahren)
- Zwingend: Erfahrung im Steuerrecht von Kommunen bzw. Unternehmen
- Kenntnisse des sächsischen kommunalen Haushalts- und Finanzrechts
- Analytische, lösungsorientierte Arbeitsweise; Infoma-Kenntnisse wünschenswert
Wir bieten
- Unbefristete Stelle, Teilzeit grundsätzlich möglich
- 30 Tage Urlaub (ab 2027: 31) plus 24.12. und 31.12. frei
- Sonderzahlungen, Zusatzversorgung (ZVK Sachsen), VL-Zuschuss
- Gleitzeit und mobiles Arbeiten
- Fortbildungen und Unterstützungsangebote
Quelle: Stellenausschreibung Stadtverwaltung Wurzen, geprüft am 2026-10-01. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 186 ähnlichen kommunalen Stellen
Sonstige Verwaltung · bundesweit, gleiche Entgeltstufe ±1 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 9b
diese Stelle: EG 9a
EG 4EG 8EG 12EG 16
Die Mehrzahl der Vergleichsstellen ist höher eingruppiert (Median EG 9b).
49 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
26 %der Vergleichsstellen sind befristet
2vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
✓ Fort- und Weiterbildung81 %
✓ Homeoffice / mobiles Arbeiten49 %
Jobticket / Deutschlandticket46 %
Gesundheitsmanagement / Sport45 %
Familienfreundlichkeit / Kinderbetreuung45 %
Leistungsentgelt / Jahressonderzahlung44 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.