Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen sucht eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur, der städtische Baumaßnahmen, Vergaben und Abrechnungen prüft.
Ihre Aufgaben
- Vergabe und Ausführung städtischer Baumaßnahmen und Bauunterhaltung prüfen
- Ausschreibungen, Leistungsbeschreibungen sowie Architekten- und Ingenieurverträge (HOAI, UVgO) prüfen
- Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Verwendungsnachweise kontrollieren
- Bauobjektprüfungen vor Ort durchführen
- Ausräumung von Prüfungsfeststellungen überwachen, Visakontrolle
Ihr Profil
- Studium Bauingenieurwesen (Hochbau) oder Architektur – Diplom, Bachelor oder Master
- Urteilsvermögen, Verhandlungsgeschick und Selbstständigkeit
- Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Pkw
- Von Vorteil: Kenntnisse in VOB, UVgO, HOAI und Erfahrung in der Verwaltung
Wir bieten
- Eingruppierung in EG 10 TVöD mit Zusatzversorgung
- Flexible Arbeitszeiten
- Fortbildung und betriebliche Gesundheitsförderung
- Vergünstigtes saarVV-Jobticket, Jobrad und günstige Parkplätze
Quelle: Stellenausschreibung Stadt Völklingen, geprüft am 2026-10-06. Bewerbung ausschließlich über das Portal des Arbeitgebers.
MarktvergleichDiese Stelle im Vergleich mit 23 ähnlichen kommunalen Stellen
Rechnungsprüfung · bundesweit, Entgeltstufe ±2 · Stand: 10.10.2026
Entgelt
Median EG 11
diese Stelle: EG 10
EG 4EG 8EG 12EG 16
Die Mehrzahl der Vergleichsstellen ist höher eingruppiert (Median EG 11).
83 %der Vergleichsstellen bieten Homeoffice – diese Stelle auch
0 %der Vergleichsstellen sind befristet
0vergleichbare Stellen anderer Arbeitgeber im Umkreis von 50 km
Häufigste Arbeitgeberleistungen in vergleichbaren Ausschreibungen
Homeoffice / mobiles Arbeiten83 %
✓ Fort- und Weiterbildung78 %
✓ Gleitzeit / flexible Arbeitszeit65 %
✓ Gesundheitsmanagement / Sport65 %
✓ Betriebliche Altersvorsorge52 %
Leistungsentgelt / Jahressonderzahlung39 %
✓ = in dieser Ausschreibung genannt. Ermittelt aus öffentlich ausgeschriebenen kommunalen Stellen mit dem Personal-Cockpit von Der Kämmerer. Entgelt als TVöD-Äquivalent.