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10. Oktober 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Sozialausgaben

Kosten der Unterkunft (KdU)

Miete und Heizkosten für Menschen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbezug, die überwiegend von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen werden.

Die Kommunen übernehmen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II); der Bund beteiligt sich mit einem Anteil, der jährlich festgelegt wird.

Steigende Mieten und Energiepreise schlagen direkt auf die kommunalen Haushalte durch. Was angemessen ist, legen die Kommunen in einem schlüssigen Konzept fest.

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