Miete und Heizkosten für Menschen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbezug, die überwiegend von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen werden.
Die Kommunen übernehmen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II); der Bund beteiligt sich mit einem Anteil, der jährlich festgelegt wird.
Steigende Mieten und Energiepreise schlagen direkt auf die kommunalen Haushalte durch. Was angemessen ist, legen die Kommunen in einem schlüssigen Konzept fest.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
Briefing abonnieren