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10. Oktober 2026

SGB-VIII-Reform 2026: Was Pooling bei Schulbegleitung für Kommunen wirklich kostet

Der Bund verbucht bis zu 1,34 Mrd. € Einsparung pro Jahr, der Bundesrat zweifelt. Was die Strukturreform für Jugendämter und Kreisumlage bedeutet.

Redaktion  ·  2026-10-07  ·  7 Minuten Lesezeit

Ein Gesetz, zwei Rechnungen

Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetzes (1. KJHSRG) dem Bundestag zugeleitet, Drucksache 21/8274 [1]. Fünf Tage zuvor hatte der Bundesrat in seiner 1068. Sitzung Stellung genommen [1][2]. Die erste Lesung im Bundestag ist nach Angaben des Fachportals reha-recht.de für den 8. Oktober angesetzt [2].

Für Kämmereien steckt die Brisanz in zwei Zahlen, die sich gegenseitig ausschließen. Die Bundesregierung weist für die Kommunen Einsparungen aus, die von 148,65 Millionen Euro im Jahr 2028 auf 1.340,65 Millionen Euro ab 2036 steigen [1]. Der Bundesrat stellt fest, dass der Entwurf „weder eine realistische noch nachvollziehbare Berechnung“ der Umstellungs- und Mehrkosten enthält, und verlangt eine dauerhafte Kostenbeteiligung des Bundes [1]. Die Bundesregierung lehnt das ab [1].

Wer ab 2027 Haushalte für Kreise und kreisfreie Städte aufstellt, muss wissen, welche der beiden Rechnungen belastbarer ist – und wo im eigenen Jugendamt die Kosten tatsächlich entstehen.


Was das Gesetz ändert

Der Entwurf hat acht Regelungsbereiche [1]. Haushaltsrelevant sind vor allem drei:

Wichtig für die Abgrenzung: Die Pooling-Regel betrifft Leistungen nach dem SGB VIII. Schulbegleitung und Kita-Assistenz nach dem SGB IX, also für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, sind ausdrücklich nicht erfasst [1].


Woraus sich die Einsparung zusammensetzt

Die Bundesregierung leitet ihre Zahlen aus drei Bausteinen ab [1]:

Gegengerechnet werden lediglich rund 9,35 Millionen Euro jährlich für die entfristeten Verfahrenslotsen [1]. Unsere eigene Rechnung aus diesen Angaben: Die Bildungsassistenz macht 2028 gut ein Fünftel der Einsparung aus, ab 2036 rund drei Viertel. Fast die gesamte langfristige Entlastung hängt also an einer einzigen Annahme – dass der Zuwachs bei der Schulbegleitung durch Pooling auf null sinkt.

1. KJHSRG: Die Zahlen im Überblick (Stand 7. Oktober 2026)
  • Einsparung laut Bund: 148,65 Mio. € (2028) · 325,65 Mio. € (2032) · 975,65 Mio. € (2035) · 1.340,65 Mio. € ab 2036 [1]
  • Weniger Erfüllungsaufwand Verwaltung: 20,757 Mio. € jährlich für Länder inkl. Kommunen [1]
  • Ausgangsbasis Kita-/Schulassistenz: ca. 1,8 Mrd. €, ca. 61.816 Fälle [1]
  • Eingliederungshilfe SGB IX 2025: 31,5 Mrd. € netto (+10,0 %), 1.056.000 Leistungsbeziehende, davon 339.315 unter 18 Jahren [3]
  • Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 2024: 3,5 Mrd. € für rund 174.000 junge Menschen; 2014 waren es gut 1,1 Mrd. € [4]
  • Kommunales Defizit 2025: 31,9 Mrd. €, Sozialleistungen der Kommunen 90,0 Mrd. € [5]

Warum die Länder nicht mitrechnen

Der Bundesrat zerlegt die Kalkulation an mehreren Stellen [1]. Erstens würden Einsparungen bilanziert, die erst nach Investitionen entstehen: Die infrastrukturellen Angebote müssen Kommunen und Länder zunächst aufbauen und bezahlen, die Gegenrechnung fehle. Zweitens verweist die Länderkammer auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, in der diese selbst einräumt, dass sich eine infrastrukturelle Bildungsassistenz nicht innerhalb weniger Jahre vollständig aufbauen lässt. Drittens seien die ausgewiesenen Kosten zu niedrig: Personalkosten für die Erprobungsklausel und für die neuen Planungsaufgaben fehlten. Auch Fallzahlen könnten mehrfach gezählt sein.

Hinzu kommt der Vollzug. Die gemeinsame Planung mit den Schulbehörden nach § 80a mache den Vollzug nach Auffassung des Bundesrates deutlich bürokratischer und aufwendiger [1]. Die Erprobungsklausel belaste ohne Kostenausgleich einseitig die Kommunen und solle gestrichen werden [1].

Selbst der Nationale Normenkontrollrat merkt an, die Einsparungen seien „mit großen Prognoseunsicherheiten behaftet“ und träten möglicherweise nicht in der dargestellten Höhe ein [1].


Die Konnexitätsfalle

Der finanziell folgenreichste Satz steht in der Gegenäußerung der Bundesregierung. Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 eine Veranlassungskonnexität vereinbart: Eine zu kompensierende Belastung liegt vor, wenn ein Bundesgesetz Länder und Kommunen mit mindestens 200 Millionen Euro jährlich belastet. Die Regel gilt aber erst für Gesetzentwürfe, die nach dem 1. Oktober 2026 vom Kabinett beschlossen werden. Außerdem sind gebotene Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht nach Darstellung der Bundesregierung von dem Mechanismus ausgenommen [1].

Für dieses Gesetz heißt das: Fallen die Einsparungen geringer aus als geplant oder entstehen Aufbaukosten, tragen Länder und Kommunen das Risiko allein. Zugleich kündigt der Entwurf einen zweiten Teil der Strukturreform an, der das Eckpunktepapier aufgreifen soll. Er soll die Finanzierungsregelungen, die Steuerung durch die öffentlichen Träger und die Kostenheranziehung neu ordnen [1].


Was die Reform für den eigenen Haushalt heißt

Für die Kämmerei sind drei Punkte entscheidend.

Die Einsparung ist kein Automatismus. Pooling wirkt nur dort, wo ein Angebot existiert, das den Anforderungen des § 80a entspricht. Ohne Angebot bleibt der Einzelfallanspruch. Wer kein Konzept mit den Schulen aufbaut, spart nichts.

Die Kosten kommen zuerst. Personal für Planung, Träger-Ausschreibungen, Abstimmung mit Schulamt und Schulträgern: Diese Ausgaben fallen an, bevor ein Euro Zuwachs gebremst ist. Die Bundesrechnung für die Bildungsassistenz beginnt 2028 bei 33 Millionen Euro – für ganz Deutschland. Je Jugendamt ist das im ersten Jahr ein kleiner Betrag, die Aufbaukosten fallen dagegen überall an.

Die Einzelfallkosten sind die eigentliche Stellschraube. Aus den Angaben des Entwurfs ergeben sich bundesweit rechnerisch rund 29.000 Euro je Fall Kita- oder Schulassistenz (1,8 Mrd. € geteilt durch 61.816 Fälle, eigene Rechnung). Wer weiß, wie viele Begleitungen im eigenen Kreis an derselben Schule laufen, kennt sein Pooling-Potenzial. Wer es nicht weiß, budgetiert blind. Wie solche Fallanalysen aufgebaut sind, zeigt unser Beitrag zu den Steuerungshebeln in der Hilfe zur Erziehung.


Handlungspunkte für Kämmereien

  1. Keine Einsparung in die Finanzplanung 2027–2030 übernehmen, solange vor Ort kein beschlossenes Pooling-Konzept existiert. Die Bundesprognose ist eine Hochrechnung aus Modellvorhaben, keine Plangröße.
  2. Fallbestand Schulbegleitung erheben: Zahl der Begleitungen nach § 35a und § 27 SGB VIII je Schule, Stundenumfang, Kosten je Fall, Träger. Erst diese Liste zeigt, an welchen Schulen Gruppenangebote überhaupt möglich sind.
  3. SGB-IX-Fälle getrennt ausweisen. Sie fallen nicht unter die Pooling-Regel. Eine Einsparschätzung über alle Schulbegleitungen hinweg ist zu hoch.
  4. Aufbaukosten früh beziffern: Planungsstellen, Koordination mit Schulamt und Schulträger, Vergabe an Träger. Diese Zahl gehört in die Stellungnahme an Land und kommunalen Spitzenverband, solange das Gesetz beraten wird.
  5. Erprobungsklausel nur mit Finanzierungsplan prüfen. Der Antrag nach § 10c verlangt den Nachweis der finanziellen und personellen Sicherstellung. Ohne Ausgleich durch das Land ist die Teilnahme ein Haushaltsrisiko.
  6. Vorrang der Jugendsozialarbeit vorbereiten: Angebote nach § 13 Abs. 3 SGB VIII im eigenen Gebiet erfassen. Fehlen sie, entsteht die Einsparung bei der Heimunterbringung nicht.
  7. Kreisumlage im Blick behalten: Bei kreisangehörigen Gemeinden landen Mehr- oder Minderkosten der Jugendhilfe über die Umlage im eigenen Haushalt. Die Entwicklung gehört in die Gespräche mit dem Kreis.

Einordnung

Die Strukturreform ist der erste Versuch des Bundes, den Kostenanstieg in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich zu bremsen. Die Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro verbucht, die Ausgaben für Jugendhilfe nach SGB VIII stiegen um 8,8 Prozent auf 20,0 Milliarden Euro [5] – mehr zu den Ursachen in unserer Analyse des kommunalen Rekorddefizits.

Das Problem ist die Bilanzierung. Der Bund verbucht die Entlastung im Gesetz, die Kosten ihrer Herstellung bleiben vor Ort. Ob am Ende eine Milliarde gespart wird, entscheidet sich nicht in Berlin, sondern in jedem einzelnen Jugendamt – und an der Frage, ob die Kämmerei die Fallzahlen kennt, bevor der Haushalt beschlossen wird. Warum gerade diese Datengrundlage in vielen Kommunen fehlt, beschreibt unser Beitrag zur Sozialkosten-Explosion.


Quellen

  1. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), Drucksache 21/8274, mit Stellungnahme des NKR, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung – Deutscher Bundestag – 30.09.2026
  2. Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Bundesrat belässt Vorrangregelung – reha-recht.de (DVfR) – September 2026
  3. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – Statistisches Bundesamt – abgerufen 07.10.2026
  4. Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt – Statistisches Bundesamt – 09.09.2026
  5. Kommunen verzeichnen im Jahr 2025 neues Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro – Statistisches Bundesamt – 01.04.2026
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