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10. Oktober 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Haushaltsvollzug

Deckungsfähigkeit

Erlaubnis, Minderaufwendungen bei einem Ansatz für Mehraufwendungen bei einem anderen zu verwenden.

Deckungsfähigkeit gibt der Verwaltung Spielraum im Vollzug, etwa innerhalb eines Budgets. Sie wird im Haushaltsplan oder per Gesetz festgelegt; Personalaufwendungen sind häufig gegenseitig deckungsfähig.

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