Bayern holt bei den Haushaltssperren auf
Lange galt die Haushaltssperre als nordrhein-westfälisches Phänomen. 2026 hat sich das Bild verschoben. Zwischen April und Anfang Oktober haben in Bayern mindestens 18 Kommunen eine Sperre verhängt, die wir anhand von Pressemitteilungen und Lokalberichten belegen können: fünf kreisfreie Städte, vier Landkreise und neun kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden. Die jüngsten Fälle sind Aschaffenburg (gemeldet am 6. Oktober) und der Markt Pöttmes (9. Oktober) [4][17].
Der Hintergrund ist bekannt, aber in Bayern besonders scharf. Die bayerischen Kommunen haben 2025 nach der Kassenstatistik des Landesamts für Statistik ein Defizit von 4,7 Mrd. € verbucht, obwohl die Steuereinnahmen um 6,1 % stiegen [22]. Die vier kommunalen Spitzenverbände rechnen vor, dass sich die Finanzierungssalden 2024 und 2025 auf mehr als 10 Mrd. € Defizit summieren. Allein die Sozialausgaben stiegen 2024 um mehr als 1,1 Mrd. €, die Steuereinnahmen nur um rund 340 Mio. € [21].
Die bundesweite Übersicht mit allen Ländern führt unser Pillar-Beitrag Haushaltssperre 2026: Welche Städte betroffen sind. Alle Fälle auf Karte und Liste zeigt das Verzeichnis Haushaltssperren, die bayerischen Kommunen gesondert die Länderseite Haushaltssperren in Bayern.
Die Fälle im Überblick
- Kreisfreie Städte: Nürnberg (29.07.), Erlangen (25.06.), Weiden i.d.OPf. (Anfang September), Augsburg (24.09.), Aschaffenburg (gemeldet 06.10.) [1][2][3][4][5].
- Landkreise: Weilheim-Schongau (17.04.), Ebersberg (09.07.), Starnberg (03.08.), Forchheim (21.09.) [6][7][8][9].
- Kreisangehörige Kommunen: Germering, Puchheim, Geretsried, Bad Aibling, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Taufkirchen, Eichenau, Cadolzburg, Pöttmes [10]–[18].
- Rechtsgrundlage: § 28 KommHV-Doppik bzw. § 28 KommHV-Kameralistik; die Sperre ist Pflicht, wenn die Entwicklung sie erfordert [19][2].
- Häufigster Auslöser: Gewerbesteuer (sieben Fälle), danach Jugendhilfe und Sozialausgaben.
Großstädte. Nürnberg hat die Sperre am 29. Juli auf Anweisung von Oberbürgermeister und Stadtkämmerer in Kraft gesetzt. Neue Verpflichtungen sind nur noch zulässig, wenn sie zwingend erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder unaufschiebbar sind. Offene Stellen werden nicht mehr extern ausgeschrieben, Projekte und Verträge über 50.000 € braucht die Genehmigung des Finanzreferats [1]. Als Gründe nennt die Stadt schwächere Gewerbesteuer, steigende Sozialausgaben und zusätzliche Hilfen für das Klinikum [1]. Augsburg folgte am 24. September mit einer Sperre bis mindestens Jahresende. Laufende Investitionen bleiben ausdrücklich unberührt, für frei werdende Stellen gilt eine Wiederbesetzungssperre. Als besondere Belastung nennt die Stadt die Jugendhilfe [2].
Mittelstädte. In Erlangen geht die Sperre über 2,25 Mio. € auf die Regierung von Mittelfranken zurück. Sie hatte die Genehmigung höherer Investitionskredite an die Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts geknüpft [3]. Aschaffenburg rechnet mit rund 16 Mio. € weniger Gewerbesteuer und einem Defizit von rund 13,4 Mio. € [4]. Weiden lässt die Fachbereiche Budgetteile kürzen, große Schulbauten laufen weiter [5].
Landkreise. Hier zeigt sich die Sozialseite am deutlichsten. Starnberg sperrte per dringlicher Anordnung des Landrats, nachdem das Jugendamt 4,5 Mio. € Mehrausgaben für 2026 hochgerechnet hatte. Treiber sind Heimunterbringungen, Schulbegleitung und sozialpädagogische Familienhilfe [8]. Ebersberg erwartet statt 4,3 Mio. € bis zu 10 Mio. € Fehlbetrag [6]. Forchheim meldet, dem Kreis stünden keinerlei eigene liquide Mittel mehr zur Verfügung. Die laufenden Einzahlungen liegen rund 30 % unter Plan, und das trotz einer Erhöhung der Kreisumlage um 9,9 Prozentpunkte [7].
Gemeinden im Münchner Umland. Hier häufen sich die Fälle, ausgelöst fast immer durch die Gewerbesteuer. Germering erwartet 15,6 Mio. € weniger als die geplanten 36 Mio. € und kürzt einzelne Budgets auf 80 % [10]. Geretsried rechnet mit 15 statt 21,5 Mio. €; der Kassenkredit lag Ende Juli bei 10,3 Mio. €, der Rahmen bei 13 Mio. € [12]. In Höhenkirchen-Siegertsbrunn zeichneten sich laut Bürgermeisterin Einnahmen 30 bis 50 % unter Erwartung ab [14]. Puchheim sperrt 20 % wegen einer Unterdeckung von rund 12 Mio. € [11].
Was die Fälle gemeinsam haben
Die Gewerbesteuer bricht schnell und konzentriert weg. In Germering haben acht größere Unternehmen ihre Vorauszahlungen gesenkt [10]. Höhenkirchen-Siegertsbrunn bemerkte den Einbruch erst, als sich Anfang Juli die Messbescheide änderten [14]. Wer die Gewerbesteuer nur quartalsweise beobachtet, reagiert zu spät. Welche Städte schon für das kommende Jahr warnen, zeigt unser Beitrag Haushaltssperre 2027.
Die Liquidität wird zum eigentlichen Engpass. Forchheim ohne eigene liquide Mittel [7], Geretsried knapp unter dem Kassenkreditrahmen [12], Germering mit drohender Zahlungsunfähigkeit laut Oberbürgermeister [10]: In mehreren Fällen ist die Sperre weniger ein Sparinstrument als eine Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
Die Ausnahmen ähneln sich. Pflichtleistungen, vertragliche Bindungen und begonnene Bauprojekte laufen fast überall weiter. Ebersberg nimmt laufende Zuschüsse an Vereine und Ehrenamt ausdrücklich aus [6], Germering vorerst ebenfalls [10]. Puchheim schützt Personal, Kreisumlage und Kinderbetreuung nach BayKiBiG [11]. Was Zuwendungsempfänger daraus ableiten können, steht in unserem Beitrag für Vereine und freie Träger.
Das Personal wird zum Sparhebel. Nürnberg schreibt nicht mehr extern aus [1], Augsburg sperrt Wiederbesetzungen [2], Starnberg stoppt laufende Bewerbungsverfahren [8].
Rechtslage: Pflicht ohne benanntes Organ
Bayern formuliert die Sperre als Pflicht. Nach § 28 KommHV-Doppik ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn die Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen es erfordert [19]. Kameral buchende Kommunen wie Augsburg stützen sich auf den entsprechenden § 28 KommHV-Kameralistik [2]; auch Cadolzburg beruft sich ausdrücklich auf § 28 KommHV-Doppik [18]. Wer sperrt, sagt die Verordnung nicht.
In der Praxis entscheidet die Verwaltungsspitze, teils der Rat. Starnberg und Geretsried nutzten die dringliche Anordnung [8][12]. Nach Art. 37 Abs. 3 GO darf die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister an Stelle des Gemeinderats dringliche Anordnungen treffen und muss dem Gremium in der nächsten Sitzung Kenntnis geben [20]. In Germering beschloss dagegen der Hauptausschuss einstimmig [10], in Weilheim-Schongau der Kreisausschuss [9]. Den Ländervergleich enthält unser Beitrag Haushaltssperre nach Bundesland.
Die Rechtsaufsicht spielt eine wachsende Rolle. Erlangen sperrt auf Auflage der Regierung von Mittelfranken [3], Bad Aibling stimmt sich nach eigenen Angaben eng mit dem Landratsamt Rosenheim ab [13].
Was Kämmereien in Bayern jetzt tun sollten
- Gewerbesteuer monatlich gegen den Ansatz rechnen. Vorauszahlungsänderungen der größten Zahler sofort erfassen und hochrechnen. Germering und Höhenkirchen-Siegertsbrunn zeigen, wie schnell eine Prognose kippt [10][14].
- Kassenkreditrahmen als Frühwarnwert führen. Eine Schwelle festlegen, etwa 75 % des Rahmens, ab der die Sperre vorbereitet wird. Geretsried lag Ende Juli bei rund 79 % [12] (eigene Rechnung).
- Zuständigkeit vorab regeln. Weil § 28 KommHV kein Organ nennt, sollten Dienstanweisung oder Geschäftsordnung festlegen, wer sperrt und wer freigibt. Den Weg über Art. 37 Abs. 3 GO sauber dokumentieren [20].
- Freigabegrenzen beziffern. Nürnberg arbeitet mit 50.000 € [1], Forchheim verlangt ab 1.500 € und bei jeder Investition einen Freigabeantrag [7]. Eine klare Wertgrenze verhindert Rückstau.
- Ausnahmen schriftlich festlegen. Pflichtleistungen, laufende Verträge, Kinderbetreuung und Vereinszuschüsse ausdrücklich benennen, damit Träger und Vereine planen können [6][11].
- Jugendhilfe unterjährig hochrechnen. Starnberg erfuhr von 4,5 Mio. € Mehrbedarf über eine Mittelnachforderung des Jugendamts [8]. Monatliche Fallzahl- und Kostenberichte sind die bessere Grundlage.
- Gemeinden und Landkreis abstimmen. Steigt die Kreisumlage wie in Forchheim [7], verschiebt sich die Lücke nur auf die Gemeinden. Frühzeitige Gespräche zur Umlage 2027 gehören in jede Sperrplanung.
Quellen
- Haushaltssperre – Stadt Nürnberg – 30.07.2026
- Oberbürgermeister Freund erlässt Haushaltssperre für 2026 – Stadt Augsburg – 24.09.2026
- Sperre für Ausgaben in Höhe von 2,25 Millionen Euro beschlossen – Stadt Erlangen – 07.07.2026
- Haushaltssperre in Aschaffenburg: Stadt fehlen Millionen – Radio Primavera – 06.10.2026
- Oberbürgermeister Zeitler verhängt punktuelle Haushaltssperre – Oberpfalz TV – 08.09.2026
- Haushaltssperre wegen dramatischer Finanzentwicklung in kommunaler Finanzkrise – Landratsamt Ebersberg – 09.07.2026
- Landkreis Forchheim erlässt Haushaltssperre – Landratsamt Forchheim – 21.09.2026
- 4,5 Millionen Euro Defizit bei Jugendhilfe: Starnberger Landrat verhängt Haushaltssperre – Münchner Merkur – 04.08.2026
- Sparkurs im Landkreis geht weiter: Kreisausschuss beschließt Haushaltssperre – Münchner Merkur – 19.04.2026
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Hauptausschuss Germering zieht mit Haushaltssperre die Notbremse – Kreisbote – 22.07.2026
- 12 Millionen Euro fehlen: Stadt Puchheim verhängt 20-prozentige Haushaltssperre – Kreisbote – 10.08.2026
- Gravierender Einbruch bei Gewerbesteuer: Geretsried verhängt Haushaltssperre – Münchner Merkur – 06.08.2026
- Fehlende Einnahmen und hohe Kosten: Bad Aibling beschließt Haushaltssperre – rosenheim24 – 18.09.2026
- Rotstift im Rathaus: Immer mehr Gemeinden in Oberbayern erlassen Haushaltssperren – Münchner Merkur – 10.09.2026
- Taufkirchen verhängt Haushaltssperre – Süddeutsche Zeitung – 14.07.2026
- Eichenau zieht finanzielle Notbremse – Münchner Merkur – 08.08.2026
- Haushaltssperre in Pöttmes: Bürgermeister zieht bei den Finanzen die Notbremse – Augsburger Allgemeine – 09.10.2026
- Cadolzburg verhängt Haushaltssperre: Freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand – Fürth Aktuell – 22.07.2026
- Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik), § 28 Haushaltswirtschaftliche Sperre – gesetze.legal (amtliche Quelle: gesetze-bayern.de) – abgerufen 10.10.2026
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 37 – Bayern.Recht – abgerufen 10.10.2026
- Kommunen am Limit: Bayerische Kommunale Spitzenverbände fordern Strukturreformen statt immer neuer Belastungen – Bayerischer Landkreistag (gemeinsam mit Gemeindetag, Städtetag, Bezirketag) – 22.06.2026
- 2025: Kommunen im Minus trotz gestiegener Steuereinnahmen – Sonntagsblatt (epd) – 19.08.2026