Steuer auf den Gewerbeertrag der Unternehmen am Ort – die wichtigste und zugleich schwankungsanfälligste eigene Steuer der Gemeinden.
Grundlage ist der Gewerbeertrag. Daraus ergibt sich mit der Steuermesszahl von 3,5 % der Messbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert. Personenunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 €; der Mindesthebesatz liegt bei 200 %.
Weil die Gewerbesteuer mit der Konjunktur und mit einzelnen großen Zahlern schwankt, sind Einbrüche ein häufiger Auslöser für Haushaltssperren. Einen Teil des Aufkommens führen die Gemeinden als Gewerbesteuerumlage an Bund und Land ab.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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