Anhörung der kreisangehörigen Gemeinden, bevor der Kreis die Kreisumlage festsetzt.
Im Benehmensverfahren legt der Kreis seinen Haushaltsentwurf und den geplanten Umlagesatz vor; die Gemeinden können Einwendungen erheben. Benehmen heißt nicht Einvernehmen – der Kreistag entscheidet, muss die Stellungnahmen aber würdigen.
Gut begründete Stellungnahmen stützen sich auf die eigene Finanzlage, die Entwicklung der Kreisaufwendungen und den Vergleich mit anderen Kreisen.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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