Allgemeine, nicht zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen im kommunalen Finanzausgleich, berechnet aus Bedarf und Steuerkraft.
Schlüsselzuweisungen gleichen Unterschiede in der Finanzkraft aus: Kommunen mit geringer Steuerkraft im Verhältnis zu ihrem Bedarf erhalten mehr. Die Formel – mit Hauptansatz nach Einwohnern und Nebenansätzen etwa für Soziallasten – legt jedes Land im Finanzausgleichs- oder Gemeindefinanzierungsgesetz fest.
Steigt die eigene Steuerkraft, sinken die Schlüsselzuweisungen in Folgejahren. Steuermehreinnahmen kommen deshalb nur zum Teil im Haushalt an.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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