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10. Oktober 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Finanzausgleich

Schlüsselzuweisungen

Allgemeine, nicht zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen im kommunalen Finanzausgleich, berechnet aus Bedarf und Steuerkraft.

Schlüsselzuweisungen gleichen Unterschiede in der Finanzkraft aus: Kommunen mit geringer Steuerkraft im Verhältnis zu ihrem Bedarf erhalten mehr. Die Formel – mit Hauptansatz nach Einwohnern und Nebenansätzen etwa für Soziallasten – legt jedes Land im Finanzausgleichs- oder Gemeindefinanzierungsgesetz fest.

Steigt die eigene Steuerkraft, sinken die Schlüsselzuweisungen in Folgejahren. Steuermehreinnahmen kommen deshalb nur zum Teil im Haushalt an.

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