Anteil am Gewerbesteueraufkommen, den die Gemeinden an Bund und Land abführen.
Im Gegenzug für ihren Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer führen die Gemeinden einen Teil der Gewerbesteuer ab. Berechnet wird die Umlage aus dem Istaufkommen geteilt durch den Hebesatz, multipliziert mit dem Vervielfältiger nach dem Gemeindefinanzreformgesetz.
Weil die Umlage auf den Grundbetrag bezogen ist, bleibt bei höheren Hebesätzen ein größerer Teil des Aufkommens in der Gemeinde.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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