Grundsteuer auf land- und forstwirtschaftliche Flächen (A = agrarisch).
Die Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Ihr Aufkommen ist deutlich kleiner als das der Grundsteuer B, für ländliche Gemeinden aber spürbar.
Auch sie wird nach der Reform seit 2025 auf Grundlage neuer Messbeträge erhoben.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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