Von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag der Grund- oder Gewerbesteuer multipliziert wird.
Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde bestimmt mit dem Hebesatz die Höhe der Steuer. Bei einem Messbetrag von 100 € und einem Hebesatz von 500 % beträgt die Steuer 500 €.
Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie sind das wichtigste Instrument, mit dem Kommunen ihre Einnahmen selbst gestalten.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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