Kostenlos abonnieren · Ein Angebot der HAKO Beteiligungsgesellschaft mbH · Dresden
Das unabhängige Briefing für kommunale Entscheider
10. Oktober 2026

Grundsteuer B

Grundsteuer auf bebaute und baureife Grundstücke (B = baulich) – eine der wichtigsten eigenen Einnahmen der Gemeinden.

Die Grundsteuer B zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Gewerbegrundstücken; über die Nebenkosten tragen sie auch Mieterinnen und Mieter. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das reformierte Grundsteuerrecht mit neuen Messbeträgen; die Länder nutzen dabei unterschiedliche Modelle.

Mit der Reform haben viele Gemeinden ihre Hebesätze neu festgesetzt, einige mit getrennten Sätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz allein sagt deshalb seit 2025 weniger über die tatsächliche Belastung aus als früher.

400 %Aktuell bei Der KämmererHebesatz der Grundsteuer B im Median aller Gemeinden (2024) →

Verwandte Begriffe

Mehr zu Steuern

Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.

Briefing abonnieren